MBC berechnet die erbrachten Leistungen. Die Abrechnung umfasst die Beraterhonorare, sowie zusätzliche Nebenleistungen im Umfang der vertraglichen Vereinbarung.
MBC erhebt für die Vertretung der Unternehmen im Sinne der Erstakquisition eine Gebühr von Euro 1500. Weitere Leistungen sind Gegenstand einer vertraglichen Festlegung.
MBC steht im Rahmen von bilateralen Verträgen zwischen den Unternehmen, die vermittelt werden, ein Provisionsentgelt zu. Die Höhe richtet sich nach dem Leistungsumfang und ist vertragliche Verhandlungssache.
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